Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2026
Die Gemeinderatssitzung vom 18. Februar begann mit einem organisatorischen, aber wichtigen Geschäft. Der Rat wählte die Mitglieder der Spezialkommission «AZP Verselbstständigung». In die Kommission wurden Laure Brem, Lisa Badertscher, Thomas Schwarz, Kathrin Widmer Gubler, Roland Wyss und Priska Brenner Braun gewählt. Mit Matthias Guggisberg von der EDU nahm zudem ein neues Ratsmitglied erstmals im Rat Platz.
Nach diesem formellen Auftakt wurde es inhaltlich deutlich grundsätzlicher. Im Zentrum des Abends stand die Totalrevision des Energiefondsreglements.
Der Energiefonds der Stadt Frauenfeld besteht seit über 14 Jahren. Er wurde vom Volk beschlossen und dient der Förderung erneuerbarer Energien, der Steigerung der Energieeffizienz sowie der Reduktion von Treibhausgasemissionen auf Stadtgebiet. Mit den Mitteln werden sowohl Projekte im städtischen Interesse als auch Vorhaben von Privaten unterstützt. Der Fonds ist damit ein zentrales Instrument der kommunalen Energie- und Klimapolitik.
Die Revision des Reglements wurde notwendig, weil sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen verändert haben. Die Stadt hat sich ambitionierte Ziele gesetzt. Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen auf Netto Null sinken. Der Primärenergieverbrauch soll auf 2000 Watt pro Person reduziert werden. Die erneuerbare Stromproduktion auf Stadtgebiet soll bis 2030 deutlich steigen. Gleichzeitig haben sich Förderprogramme von Bund und Kanton weiterentwickelt. Das Reglement musste deshalb angepasst und präzisiert werden, damit der Fonds weiterhin wirksam eingesetzt werden kann.
Was folgte, war eine der lebhaftesten Debatten der letzten Monate. Es kam zu aussergewöhnlich vielen Wortmeldungen. Kaum war ein Votum beendet, meldete sich bereits die nächste Person zu Wort. Argumente wurden direkt aufgenommen, relativiert oder zurückgespielt. Teilweise entwickelte sich ein regelrechter Pingpong zwischen den Fraktionen. Die Diskussion war engagiert und stellenweise auch hitzig. Wer sich ein Bild davon machen möchte, wie intensiv und leidenschaftlich auf kommunaler Ebene diskutiert wird, dem sei ein Besuch einer Gemeinderatssitzung empfohlen. Es lohnt sich.
Inhaltlich ging es um Grundsätzliches. Pascal machte in seinem Votum deutlich, weshalb der Energiefonds gerade jetzt wichtig ist. Die Klimakrise wird uns und kommende Generationen weiter beschäftigen. Jedes tatsächlich eingesparte Kilo CO₂ ist ein konkreter Fortschritt. Die Kosten der späteren Schadensbegrenzung werden ein Vielfaches höher sein als die heutigen Investitionen in Prävention. Gleichzeitig sind wir gemäss den Ausführungen in der GPK bei zentralen Zielen noch nicht auf Kurs. 2030 ist sehr bald. Die erneuerbare Stromproduktion genügt nicht den geplanten Ausbaupfaden. Der Primärenergieverbrauch pro Person wird derzeit nicht einmal systematisch erhoben. Hinzu kommt, dass Gelder für eigene Solaranlagen in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft oder sogar gestrichen wurden.
Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Umsetzung war ein zentrales Argument für den Fortbestand des Fonds. Klimaschutz wird zwar grundsätzlich anerkannt, doch in der konkreten Umsetzung hapert es immer wieder. Genau deshalb braucht es ein verbindliches Instrument wie den Energiefonds. Er ist keine temporäre Anschubfinanzierung, sondern ein vom Volk beschlossenes Instrument und heute nötiger denn je.
Von bürgerlicher Seite wurden vor allem finanzpolitische Argumente vorgebracht. Die jährliche Einlage von einer Million Franken wurde hinterfragt. Es wurde argumentiert, Bund und Kanton verfügten bereits über eigene Förderprogramme. Zudem wurde kritisiert, dass der Stadtrat mit dem neuen Reglement zu viele Kompetenzen erhalte. Auch die Aufteilung der Mittel, je zur Hälfte für Projekte im städtischen Interesse und für Projekte Dritter, wurde teilweise in Frage gestellt.
Die Detailberatung war entsprechend intensiv. Mehrere Änderungsanträge wurden gestellt und teilweise sehr knapp entschieden. Der Antrag der FDP zur Streichung von Artikel 1 Absatz 2 wurde mit 15 zu 23 Stimmen abgelehnt. Die Bestimmungen zu nachhaltiger Mobilität in Artikel 1 Absatz 3 litera d und e wurden mit 20 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Antrag zur Reduktion der Finanzierung in Artikel 4 scheiterte mit 17 zu 21 Stimmen. Besonders knapp war die Abstimmung zu Artikel 8, wo sich der SP Antrag mit 15 zu 15 Stimmen bei 8 Enthaltungen durchsetzen konnte. Der Antrag zur Streichung von Artikel 13 wurde hingegen angenommen. Weitere Anträge zu Artikel 18 fanden keine Mehrheit.
Besonders viel Diskussion löste der Vorschlag der FDP aus, das Reglement per 31. Dezember 2030 automatisch ausser Kraft zu setzen, sofern der Gemeinderat bis dahin keinen Beschluss zur Verlängerung oder Revision fasst. De facto hätte dies bedeutet, dass der Energiefonds ohne aktiven Verlängerungsentscheid ausläuft. Dieser Vorschlag wurde in der Debatte mit einer sogenannten Sunset Klausel verglichen, wie man sie aus den USA kennt.
Gerade dieser Vergleich führte zu erneuten Wortmeldungen und weiterem Pingpong im Rat. Denn die Frage war nicht nur technischer Natur, sondern berührte das Verständnis unserer politischen Arbeit. Eine solche automatische Befristung mag auf den ersten Blick nach einem Instrument der Kontrolle klingen. In der Praxis würde sie jedoch bedeuten, dass der Gemeinderat systematisch Reglemente mit einem Ablaufdatum versieht und sich in regelmässigen Abständen primär mit Verlängerungsbeschlüssen beschäftigen muss.
Man bedenke, wenn wir dieses Prinzip bei jedem Reglement anwenden würden, wäre der Rat künftig vor allem mit formalen Verlängerungsentscheiden beschäftigt. Das wäre weder effizient noch notwendig. Unser politisches System kennt bereits heute zahlreiche Instrumente, um eine Revision zu verlangen oder den Stand der Dinge zu überprüfen. Mit einer Motion kann der Gemeinderat den Stadtrat beauftragen, eine Änderung oder Totalrevision vorzulegen. Mit einer einfachen Anfrage kann jederzeit Transparenz über die Umsetzung und Wirkung eines Reglements eingefordert werden. Auch der Stadtrat selbst kann eine Revision oder Totalrevision ausarbeiten und als Botschaft einbringen, wenn Handlungsbedarf besteht.
Es gibt also genügend politische Mittel, um ein Reglement weiterzuentwickeln oder anzupassen. Eine automatische Befristung ist dafür nicht erforderlich.
Für uns ist klar, dass der Energiefonds ein langfristiges Instrument bleibt. Die Transformation unseres Energiesystems endet nicht im Jahr 2030. Wer ein zentrales klimapolitisches Instrument mit einem Ablaufdatum versieht oder finanziell schrittweise aushöhlt, stellt letztlich die Glaubwürdigkeit der städtischen Klimapolitik in Frage.
Am Ende wurde das revidierte Energiefondsreglement angenommen. Die Intensität der Debatte hat jedoch deutlich gemacht, dass Klimapolitik auch auf kommunaler Ebene kein Nebenthema ist. Sie wird engagiert, kontrovers und mit Überzeugung geführt. Und genau das ist gelebte Demokratie.
Solidarische Grüsse
Parwin Alem Yar