Rückblick auf die Gemeinderatssitzung vom 30. April 2025

Der Gemeinderat behandelte an der vergangenen Sitzung die erheblich erklärte Motion zur Senkung von Einbürgerungsgebühren Jugendlicher und junger Erwachsener und verpasste es dabei ein Zeichen für die Stärkung der Demokratie zu setzen. Am Abstimmungsverhalten unserer Fraktion lag dies selbstredend nicht.
Die fragliche Motion verlangte, dass die Gebühren für Einbürgerungswillige bis zum 20. Altersjahr reduziert oder auf diese verzichtet werde. Die Gebühren für Einbürgerungswillige ab dem 20. bis zum 25. Altersjahr sollten gesenkt werden. Die Motion wurde an einer früheren Sitzung vom Parlament für erheblich erklärt und der Stadtrat entsprechend beauftragt eine Botschaft auszuarbeiten, welche an der vergangenen Sitzung behandelt wurde.
Nachdem unsere Fraktion bereits mit der Botschaft des Stadtrates nicht vollends zufrieden war, als diese unseres Erachtens die Motionsziele zu bescheiden zur Umsetzung vorschlug, blieb nach der Ratssitzung Ernüchterung zurück.
Die bürgerlichen Fraktionen zeigten sich nicht bereit Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Einbürgerung auch nur ein klein wenig zu erleichtern. Sie argumentierten mit der Verletzung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip, was Motionär und CH-Gemeinderat Roland Wetli in einem replizierenden Votum umgehend widerlegte. Eine weitere, von bürgerlicher Seite am Mittwoch oft gehörte Aussage war, dass das Bürgerrecht etwas kosten müsse, schliesslich erhalte man nach erfolgreich absolvierter Einbürgerung den Schweizer Pass. SP-Fraktionssprecherin, Gemeinderätin Parwin Alem Yar, fragte rhetorisch zu Recht: „Erwirbt man Zugehörigkeit durch die Entrichtung hoher Gebühren oder durch gelebte Integration, aktives Engagement und gesellschaftliche Verbundenheit?“. Parwin Alem Yar führte weiter aus, dass die Einbürgerung im Kanton Thurgau bereits heute sehr viel strenger ausgestaltet sei als in anderen Kantonen. Es kann damit keine Rede davon sein, dass das Bürgerrecht nicht „verdient“ werden müsse. Zu erinnern ist weiter, dass Einbürgerungswillige auch (hohe) kantonale und nationale Gebühren zu entrichten haben.
Im Fraktionsvotum zeigte Parwin Alem Yar ferner auch die positiven Aspekte der Einbürgerung auf. So belegen universitäre Studien, dass eingebürgerte Jugendliche und junge Erwachsene ein stärkeres Zugehörigkeitsgefühl entwickeln, sich vermehrt gesellschaftlich engagieren und auch ökonomisch besser integriert sind. Eine Studie zeigte auch auf, dass der Jahreslohn von Eingebürgerten 15 Jahre nach der Einbürgerung stärker gestiegen war als jener von Nicht-Eingebürgerten. Langfristig zahlt sich eine Gebührenreduktion bei der Einbürgerung damit auch für den Staat aus.
Die stichhaltigen Argumente fanden bei der Mehrheit der rechten Ratshälfte leider kein Gehör. Die vier von linker Seite eingebrachten Änderungsanträge sowie die Botschaft selbst wurden abgelehnt. Enttäuschend insbesondere auch deshalb, weil die Abstimmung betreffend zwei Änderungsanträgen und betreffend die gesamte Vorlage unentschieden ausfiel. Dies gab dem Gemeinderatspräsidenten Hanspeter Gubler die Möglichkeit, die Änderungsanträge und die Vorlage durch präsidialen Stichentscheid abzulehnen. Wie bereits beim Streichungsantrag betreffend das KAFF war der Gemeinderatspräsident damit das Zünglein an der Waage.
Auch wenn solche Sitzungen auf die Stimmung drücken, wir bleiben dran. Für eine solidarische Zukunft.
Mit besten Grüssen
Für die Fraktion SP
Alessandra Biondi