Für alle statt für wenige!

Beantwortung der einfachen Anfrage von Barbara Dätwyler

Von Jonas Zürcher, 22. September 2017

Einfache Anfrage betreffend „Proaktive Kommunikation betreffend Einbürgerung,
insbesondere an die Ausländerinnen und Ausländer mit einer B- oder F-Aufenthaltsbewilligung“
von Gemeinderätin Barbara Dätwyler Weber

 

Beantwortung

Frau Präsidentin
Sehr geehrte Damen und Herren

An der Gemeinderatssitzung vom 5. Juli 2017 reichte Gemeinderätin Barbara Dätwyler Weber
eine Einfache Anfrage an den Stadtrat nach Art. 45 des Geschäftsreglements für den
Gemeinderat ein.

Der Stadtrat beantwortet die Einfache Anfrage wie folgt:

Wie viele Personen mit Aufenthaltsbewilligung B bzw. F leben zur Zeit in der Stadt Frauenfeld?

In der Stadt Frauenfeld leben derzeit 1‘592 ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung
B und 67 vorläufig aufgenommene Ausländer mit F-Bewilligung. In eine allfällige
Informationskampagne müssten aber auch alle ausländischen Staatsangehörigen mit Niederlassungsbewilligung
C miteinbezogen werden. In der Stadt Frauenfeld leben derzeit 4‘195
Personen dieser Bewilligungskategorie.

Hat die Stadt Frauenfeld die beiden Gruppen von Personen schriftlich über die Änderungen
des Einbürgerungsverfahrens informiert?

Die Stadt Frauenfeld hat die erwähnten Gruppen nicht über die Änderungen im Einbürgerungsverfahren
informiert. Es besteht keine derartige Informationspflicht und sie gehört auch
nicht zum Service Public.

Wenn nein, hat die Stadt Frauenfeld vor, diesen Schritt noch einzuleiten und diesen Personenkreis
noch proaktiv zu informieren?

Die Stadt Frauenfeld wird keine diesbezügliche Informationskampagne starten. Zu den materiellen
Voraussetzungen gehört gemäss dem Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht
unter anderem, dass Bewerberinnen und Bewerber mit der schweizerischen Rechtsordnung
vertraut sind. Über wichtige anstehende Gesetzesänderungen wird zum Teil mehrfach
im Fernsehen, am Radio und in den Printmedien berichtet. Integrierte Ausländerinnen und
Ausländer, die aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sehen und hören diese Informationen.
Damit eine Einbürgerung möglich ist, müssen die sprachlichen Kompetenzen mündlich
B1 und schriftlich A2 sein. Wer diese Kriterien erfüllt, wird auch in der Lage sein, die angekündigten
Änderungen zu verstehen und sich aus Eigeninitiative um das Bürgerrecht zu
bemühen.

Der Stadtrat möchte das Bürgerrecht nicht wie ein Handelsgut bewerben. Es soll sich einbürgern
lassen, wer dies aus Überzeugung und aus einem inneren Gefühl heraus tun will. Interessierten
Personen steht es frei, sich von sich aus beim Bürgerrechtsdienst zu melden oder
sich auf der Homepage zu informieren. Der Stadtrat geht davon aus, dass ausländischen Personen,
die sich ernsthaft mit dem Thema Einbürgerung befassen, durchaus bekannt ist, wo
sie sich die nötigen Informationen beschaffen können.

Weshalb wird die Neuerung im Sinne des Service Public nicht auf der Homepage der Stadt
Frauenfeld unter den Informationen zur Einbürgerung aktiv beworben?

Die Gesetzesänderungen per 1. Januar 2018 betreffend die Voraussetzungen zur Einbürgerung
von ausländischen Personen sowie zur erleichterten Einbürgerung von Personen der
dritten Generation stehen interessierten Personen mittlerweile auf der Homepage der Stadt
Frauenfeld zur Verfügung.

Frauenfeld, 12. September 2017

 

NAMENS DES STADTRATES FRAUENFELD
Der Stadtpräsident /Der Stadtschreiber